Für den Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der ab 1. Januar
2005 einzuhaltende Immissionsgrenzwert, der als höchster
Achtstundenmittelwert zu ermitteln ist 10 µg/m3.
Quelle: Bremer Luftüberwachungssystem (BLUES)
Mit freundlicher Genehmigung des Bremer Umweltinformationssystem (BUISY)
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