Für den Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der ab 01. Januar
2005 einzuhaltende über 1 Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für
Stickstoffoxid 350µg/m³. Dieser Immissionsgrenzwert darf im Kalenderjahr
bis zu 24 mal pro Messstelle überschritten werden.
Quelle: Bremer Luftüberwachungssystem (BLUES)
Mit freundlicher Genehmigung des Bremer Umweltinformationssystem (BUISY)
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